Beratung | Schulung | Service
Vorbeugen für Ihre Sicherheit.
Brandschutzbeauftragter
Wir übernehmen alle Aufgaben eines externen Brandschutzbeauftragten
Brandschutzordnung
Wir erstellen für Sie eine objektbezogene Brandschutzordnung
Brandschutzschulung
Umfangreiche theoretische und praktische Kenntnisse in Ihrer Firma
Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne
Für die betriebliche Sicherheit
Arbeitsschutz
Sicherheitstechnische Betreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz
Brandschutzberatung & Unterstützung
Verschiedene Sonderbauverordnungen und Richtlinien schreiben die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vor. Für viele Firmen ist es nicht möglich einen eigenen Brandschutzbeauftragten auszubilden. Hinzukommt, dass häufig das erforderliche Fachwissen fehlt, um den Anforderungen eines Brandschutzbeauftragten gerecht zu werden. Wir übernehmen alle Aufgaben eines externen Brandschutzbeauftragten.
Brandschutzordnung
Wir erstellen für Sie eine objektbezogene Brandschutzordnung nach DIN 14096.
Eine Brandschutzordnung ist in vielen Betrieben und Einrichtungen vorgeschrieben. Sie beinhaltet Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und gibt Anweisungen zum Verhalten im Brandfall bis hin zur Gebäuderäumung. Weiterhin regelt eine Brandschutzordnung im Teil C Aufgaben für Mitarbeiter mit besonderen Aufgaben im Brandschutz. Eine Brandschutzordnung muss auf die Gegebenheiten eines Betriebes abgestimmt sein.
Brandschutzschulung
Während der Brandschutzschulung erhalten Sie umfangreiche theoretische und praktische Kenntnisse.
Die technischen Regeln für Arbeitsstätten schreiben vor, dass eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitern als Brandschutzhelfer ausgebildet sein müssen. Die Ausbildung umfasst sowohl eine theoretische wie auch praktische Unterweisung. Die Ausbildung muss nach 3 bis 5 Jahren wiederholt werden und kann mit einer mobilen Brandsimulationsanlage in ihrem Betrieb durchgeführt werden.
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt unter anderem vor, dass alle Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen über die in ihrem Arbeitsbereich auftretenden Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen unterwiesen werden müssen.
Wir bieten eine Unterweisung ihrer Mitarbeiter in ihren Räumlichkeiten an.
Flucht- und Rettungspläne | Feuerwehrpläne
nach DIN 23601 und DIN 14095
Flucht- und Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne sind ein essentieller Bestandteil der betrieblichen Sicherheitsvorkehrungen und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in vielen Bereichen erforderlich. Sie bieten allen Personen, die sich im Gebäude befinden, eine grafische Darstellung der Flucht- und Rettungswege, insbesondere im Fall eines Brandes, um ihnen bei der Orientierung zu helfen. Die Erstellung solcher Pläne muss bestimmten Vorgaben entsprechen, die vor allem in der DIN ISO 23601 und 14095 festgelegt sind.
Durch die Flucht- und Rettungspläne können die Personen im Gebäude sich frühzeitig über die verfügbaren Flucht- und Rettungswege informieren und im Ernstfall, wie beispielsweise einem Brand, entsprechende Alternativen zu potenziell blockierten Fluchtwegen finden.
Sicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und DGUV Vorschrift 2
Die sicherheitstechnische Betreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 ist von entscheidender Bedeutung für den Schutz von Arbeitnehmern und die Einhaltung der Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz. Unsere Sicherheitsfachkräfte (SiFa/ FaSi) unterstützen Sie in allen Bereichen der Arbeitssicherheit mit der gesetzlich geforderten sicherheitstechnischen Betreuung in Ihrem Betrieb. Hierzu zählen z.B. die Beratung zu allen sicherheitstechnischen Anforderungen, die Schulung/ Unterweisung Ihrer Mitarbeitenden, das Mitwirken bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, Durchführung der gesetzlich geforderten ASA-Sitzungen (>20 Mitarbeitende) und vieles mehr.
Sprechen Sie uns gerne an.
Meine Leistungen
Brandschutztechnische Beratung und Schulung
Der Unternehmer ist für den Brandschutz in seinem Betrieb verantwortlich. Verschiedene Richtlinien schreiben vor, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Dieser vergleicht den Ist mit dem Sollzustand im Bereich des organisatorischen und baulichen Brandschutzes. Verbesserungen werden aufgezeigt und kontinuierlich überprüft. Der Unternehmer kann diese Aufgaben an eine geeignete und nach Vorgaben der DGUV Information 205-003, vfdb 12-09-01:2014-08(03) sowie VdS 3111.ausgebildete Person oder an einen externen Brandschutzbeauftragten delegieren.
Zu den klassischen Tätigkeiten eines Brandschutzbeauftragten gehören:
- Das erstellen einer Brandschutzordnung mit den Teilen A,B und C nach DIN 14096
- Mitwirkung bei der Beurteilung der Brandgefahren am Arbeitsplatz
- Beratung bei feuergefährlichen Arbeiten und empfehlen von Maßnahmen zur Schadenverhütung
- Beratung bei baulichen und organisatorischen Maßnahmen bezüglich des Brandschutzes
- Kontrolle der Vorgaben aus der Baugenehmigung und des Brandschutzkonzepts
- Sicherstellung der erforderlichen Prüf und Wartungen von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Sicherstellung der Belehrbarkeit und Kennzeichnung der Flucht und Rettungswege.
- Kontrolle als sachkundige Person der Flucht- und Rettungspläne sowie des Feuerwehrplans
- Unterstützung des Unternehmers bei Gesprächen mit Behörden, Begleitung der Brandschau.
- Durchführung der Brandschutzunterweisungen, Schulung der Brandschutz und Evakuierungshelfer.
- Dokumentation aller Belange des Brandschutzes
Es müssen regelmäßige Brandschutzbegehungen durchgeführt werden. Diese werden dokumentiert und dienen dem Unternehmer, die festgestellten Mängel im organisatorischen und baulichen Brandschutz zeitnah zu beseitigen.
Als Ansprechpartner im Brandschutz runden wir mit unseren Partnern das Angebot ab. Dazu zählen Erstellen und Fortschreibungen von Brandschutzkonzepten und vieles mehr aus dem Bereich Brandschutz.
fp-BRANDSCHUTZ
Frank Plümpe
Brandschutztechnische Beratung und Schulung
Klostergarten 8a, 59069 Hamm